Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erben
Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.
BGH
Aktenzeichen:
XII ZR 210/05
Urteil vom:
11. November 2009
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Kündigung 


































