Kündigungsgrund Untervermietung
1. Die Untervermietung von Mieträumen ohne Einholung der Erlaubnis durch den Vermieter stellt unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Zustimmung besteht, eine Pflichtverletzung des Mieters dar, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann.
2. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt hat, obwohl diese vom Mieter rechtzeitig erbeten wurde und der Vermieter verpflichtet war, diese zu erteilen.
3. Zur Begründung einer Kündigung eines Wohnraummietvertrages durch den Vermieter kann es ausreichen, wenn der Vermieter auf ein vorangegangenes Schreiben Bezug nimmt.
(Leitsätze des Bearbeiters)






































