Kabelanschluss
Dasjenige Urteil der ersten Instanz, dass sich nicht mit den in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen aufgestellten Grundsätzen für die Entscheidung einer Rechtsfrage des Mietrechts auseinandersetzt, kann mit der Divergenzberufung angefochten werden. Verfügt die Wohnung bereits über einen Breitbandkabelanschluss, so besteht, grundsätzlich kein Anspruch des Mieters auf Duldung einer Satellitenantennenanlage.
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Grundstück 





































