Nicht jeder darf sich Verwalter "schimpfen"

Kabinettsbeschluss: Berufszulassung für WEG-Verwalter rückt näher

Das Bundeskabinett hat die Einführung von Berufszulassungsregeln für WEG-Verwalter und Makler beschlossen. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Abstimmung und könnte Ende 2017 in Kraft treten.

WEG-Verwalter müssen die Schulbank drücken. Foto: Fotolia/Coloures-pic
WEG-Verwalter müssen die Schulbank drücken. Foto: Fotolia/Coloures-pic

Bislang erteilen die Kommunen eine Gewerbeerlaubnis zur Ausübung von Wohnungseigentumsverwaltung ohne jede Bedingung. Nach dem Gesetzentwurf soll eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingeführt werden. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Außerdem müssen Verwalter zukünftig belegen, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

Update Okt 2017: Berufszulassung kommt. Nicht jeder kann sich Verwalter „schimpfen“

Ausnahme für „alte Hasen“

Gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter und Makler, die bereits sechs Jahre am Markt tätig sind, sollen von der Sachkundeprüfung befreit sein. Dies gilt auch für sich selbstverwaltende Eigentümergemeinschaften oder die nicht gewerbsmäßige Verwaltung durch einen Miteigentümer.

Mitarbeiter sind zu qualifizieren

Künftig hat der Gewerbetreibende auch die Pflicht, die Qualifikation seiner Mitarbeiter aktiv zu prüfen, bevor diese tätig werden. Ein Sachkundenachweis ist aber nicht erforderlich, es genügen Abschlüsse, Zertifikate oder Schulungen privater Bildungsträger und Akademien. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn eine aktive Mitwirkung bei der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen oder der Erstellung von Wohngeldabrechnungen gegeben ist. Sekretariatsarbeiten, Buchhaltung oder Personalverantwortliche sind davon ausgenommen.

Prüfungen vor der IHK

Ob der Mietverwalter in die Erlaubnispflicht einbezogen wird, soll im weiteren Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) rechnet mit einer Verkündung des Gesetzes spätestens im ersten Quartal 2017, was dann die Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung nach sich zieht. In dieser werden dann die Inhalte des Sachkundenachweises festgelegt. Die Prüfungen sollen vor den Industrie- und Handelskammern abgelegt werden. Mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten haben Immobilienverwalter und Makler die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie von der Sachkunde befreit sind.

► 5. DDIV-Branchenbarometer: Die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ist den Immobilienunternehmen wichtig, um einen Fachkräftemangel vorzubeugen. (Nov 2017)

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