Kachelofen
Ein Brief des Eigentümers freute die Mieterin gar nicht. Darin wurde ihr nämlich angekündigt, dass der Kachelofen demnächst abgerissen werden solle. Statt dessen erhalte sie einen anderen, zeitgemäßen Ofen. Die Betroffene blieb jedoch hart und verweigerte den Handwerkern den Zutritt. Der Eigentümer zog vor den Kadi, um die Renovierung auch gegen den Willen der Mieterin durchzusetzen. Es sei zwar durchaus vorstellbar, dass der Mieter bei solchen Arbeiten eine Duldungspflicht habe, merkte das Gericht an, konnte es in diesem Fall aber nicht nachvollziehen. Der Eigentümer hatte nicht genügend begründet, warum der Ofen weichen sollte. Deswegen konnte die Mieterin darauf bestehen, ihre Wohnung im ursprünglichen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Zustand zu behalten.
Zum Urteilstext (AG Berlin 10 C 283/05)



































