Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze der begehrten Mieterhöhung wird bei vereinbarter (Teil-)Inklusivmiete ausgehend von dieser, und nicht ausgehend von einer errechneten Nettomiete mit den gesetzlichen 20 vom Hundert berechnet.
Zum Urteilstext (LG HANAU;2 S 344/02)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































