Keine Modernisierung
Der Mieter bezog eine 2-Zimmer-Wohnung zu einer monatlichen Kaltmiete von 225 Euro. Fünf Jahre später kündigte der Vermieter umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an, die unter anderem Verbesserung der Raumaufteilung, moderne Einbauküche, Verfliesen von Küche und Bad, Trittschalldämmung, Isolierglasfenster enthielten. Die im Anschluss zu zahlende Kaltmiete sollte 830 Euro betragen. Der Mieter wendete ein, dass ihm eine Miete in dieser Höhe nicht zuzumuten sei. Die Klage des Vermieters auf Duldung wurde abgewiesen, weil die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellten. Die zu erwartende Miete machte mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens des Mieters aus, obwohl er eine Wohnung mit einfachem Standard und geringer Mieter gewählt hatte.



































