Keine Verzugszinsen
Mieterhöhungen gegen den Willen des Mieters werden erst dann fällig, wenn ein Gericht sie für rechtskräftig erklärt hat. Der Mieter muss zwar rückwirkend den Differenzbetrag zur alten Miete nachzahlen, sobald eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Verzugszinsen dürfen in der Regel aber nicht erhoben werden.
Zum Urteilstext (BGH KARLSRUHE;VIII ZR 94/04)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































