Kellersturz
Der Sturz passierte einer 70-jährige Frau auf dem Weg (ausgerechnet) zu einem Heilpraktiker. Das Gebäude, in dem sich die Praxis befand, hatte sie noch nie zuvor betreten. Da der unversperrte Eingang nicht beleuchtet und auch kein beleuchteter Lichtknopf zu sehen war, tastete die Frau auf der Suche nach dem Schalter an der rechten Flurwand entlang und stürzte dabei kopfüber die dort befindliche Kellertreppe hinunter. Die Frau wollte nun Arztkosten und Schmerzensgeld vom Betreiber des Anwesens einfordern. Dem stimmte das Gericht nur teilweise zu, denn Schadenersatz und Schmerzensgeld mindern sich für die Frau auf Grund von deren „erheblichem Mitverschulden“ auf die Hälfte. Bei völliger Dunkelheit ohne weitere Vorkehrungen ein fremdes Gebäude zu betreten, sei in hohem Maße unachtsam und unvorsichtig. In einem unbekannten Haus sei nicht automatisch davon auszugehen, dass der Lichtschalter sich immer auf der rechten Seite des Flurs befindet.
Zum Urteilstext (AG München 172 C 20800/06)






































