KfW verbessert Programm „Energieeffizient Sanieren“
Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des Darlehensbetrags (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro z. B. für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus.
Erhöhung, Aufstockung und Tilgung
Grundsätzlich gilt dabei: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 % aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.
Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.
Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Investitionszuschüsse um 5 % erhöht
- KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
Tilgungszuschüsse um 5 % erhöht
- KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal 27.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal 22.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit
Weitere Verbesserungen im Einzelnen
- Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
- Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 1. Januar 1995)
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