Kinderspielplatz ist hinzunehmen
Anwohner müssen es hinnehmen, wenn in der Nachbarschaft ein Kinderspielplatz gebaut wird. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen (Lärmemissionen) sind sozialadäquat. Etwas anderes kann nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gelten. Die Zumutbarkeitsgrenze bei Kinderlärm liegt deutlich über der anderer Freizeitlärmquellen.
Untertitel/Leitsatz:
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietrecht 


































