Mängel an Heizungsanlagen

Jährlich untersuchen Bezirksschornsteinfeger fast 14 Mio. Heizanlagen bundesweit und decken dabei nahezu 1,3 Mio. Mängel auf. Ebenso wurde 2010 festgestellt, dass ca. 8 % der Heizungsanlagen älter als 27 Jahre sind und somit ersetzt werden müssen.

Mängel an der Heizungsanlage müssen nicht sein, Foto: pixelio.de/Henrik Gerold Vogel
Mängel an der Heizungsanlage müssen nicht sein, Foto: pixelio.de/Henrik Gerold Vogel
Heizkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 25 KW dürfen nicht mehr als 11 % Abgasverlust zeigen, Anlagen > 25 bis 50 KW nicht mehr als 10 % und Anlagen > 50 KW nicht mehr als 9 % Verluste aufweisen.
Neben den Anforderungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung sehen sich Gebäudeeigentümer mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Dazu gehören u.a. die Energieeinsparverordnung oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Vor diesem Hintergrund bietet es sich für Gebäudeeigentümer an, die Anforderungen an einen externen Dritten zu übergeben. Energiedienstleister sind die Spezialisten für dieses Gebiet. Sie erstellen Neuanlagen verschiedenster Größe im Alt- und Neubau. Sie kennen sich mit den modernsten Technologien aus. Sie investieren selbst in diese Technologien und verkaufen nur die benötigte Energie zu einem vereinbarten Preis an den Gebäudenutzer weiter. Durch die Verwendung neuster Technik können erhebliche Energie- und Kosteneinsparungen erzielt werden.
Energielieferungsverträge laufen in der Regel über 10 bis 15 Jahre. Es ist darauf zu achten, dass nur geprüfte und erfolgreich eingesetzte Verträge – wie die Musterverträge des VfW - verwendet werden. Der Energiedienstleister bietet nicht nur die Energielieferung aus seinen eigenen Energieanlagen, sondern bei Bedarf auch die Abrechnung mit den Gebäudenutzern/Mietern an. Gerade für Wohnungsbaugesellschaften wird dadurch das Energiecontracting hochinteressant! Die schlanke Organisation, durch das Auslagern des gesamten Heizungsbereiches an einen Dritten, wird die Verwaltung ganz erheblich entlasten.
Interessierte Gebäudeeigentümer und –verwalter können auf der Internetseite des VfW kostenlos und unverbindlich eine Anfrage an die Mitglieder des Verbandes stellen. Dabei sind einige Angaben, wie beheizte Fläche, verwendeter Brennstoff, Alter der bisherigen Anlage u.Ä., zur Energieversorgung anzugeben. Die Anfrage wird an die Contracting-Anbieter weitergeleitet, die sich dann direkt mit dem Interessenten in Verbindung setzen.

Weiterführende Links:
www.energiecontracting.de

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