Mangel an Beweisen
Es geht Lasten des Vermieters, wenn durch ein Sachverständigengutachten nicht nachzuweisen ist, ob ein Mangel der Mietwohnung bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorlag.
LG
Hamburg
Aktenzeichen:
333 S 65/08
Urteil vom:
26. März 2009
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mängel an der Miet-/Kaufsache 


































