Markisen bei Sturmwarnung einrollen
Wer bei aufkommendem Sturm trotz ernster Warnungen vor einem orkanartigen Unwetter die Markisen an seinem Haus nicht einfährt, kann im Falle von deren Beschädigung durch herabfallende Dachziegel nicht mit einem Schadenausgleich durch die Hausratversicherung rechnen. Selbst wenn diese in der Auflistung ihres Leistungsspektrums ausdrücklich die Sonnensegel mit einbezogen hatte. In dem Fall liegt nämlich grob fahrlässiges Verhalten vor. Der Hausbesitzer wollte sich zwar noch damit herausreden, er habe ja mit den extra nicht eingerollten Planen nur schlimmeres Übel verhütet. Hätten die offen gebliebenen Stoffsegel nämlich nicht die Dachziegel abgefangen, wären sie ungebremst auf die Glasbausteine des Terrassenbodens gefallen, was der Versicherung weitaus teurer gekommen wäre. Doch er blieb auf einer Rechnung von über 1.000 Euro sitzen.
Zum Urteilstext (LG Kleve 5 S 119/07)






































