Miete überhöht?
Verlangt der Mieter wegen Mietpreisüberhöhung von mehr als 20 % eine Rückzahlung vom Vermieter, muss er nachweisen, dass der Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen "ausgenutzt" hat. Dieser Nachweis ist nicht erbracht, wenn der Mieter seinen Anspruch - trotz zwischenzeitlicher Entspannung auf dem Wohnungsmarkt - erst nach sechs Jahren geltend macht.
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































