Mieter kennen Pflichten in Bezug auf Einbruchsschutz kaum

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland bleibt weiterhin hoch. Ein Großteil der Mietwohnungen ist weiterhin schlecht gegen Einbrüche geschützt und die Mieter kennen die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Einbruchsschutz kaum.

Welche Pflichten haben Vermieter und Mieter wenn es um den Schutz gegen Einbrüche geht? FOTO: Inititaive "Nicht bei mir"
Welche Pflichten haben Vermieter und Mieter wenn es um den Schutz gegen Einbrüche geht? FOTO: Inititaive "Nicht bei mir"

Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert: Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus. Es gilt der sicherungstechnische Zustand, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war.

Eine Nachbesserung kann nur verlangt werden, wenn sich vorhandene Einrichtungen nach dem Einzug als mangelhaft erweisen. Weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen.

Maßnahmen mit dem Vermieter absprechen

Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik nicht generell verwehren, doch der Mieter ist rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. 

Deshalb sollten alle Maßnahmen mit dem Vermieter im Voraus abgeklärt und schriftlich festgehalten werden. Ist es jedoch bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete.
 
Experten beraten

Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert auf ihrer Internetseite herstellerneutral über Gefahren und sinnvolle Lösungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen. Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. 

Sicherungsmaßnahmen gegen Wohnungseinbruch - Zuschüsse von der KfW
Wie lassen sich Angsträume in Wohnquartieren beseitigen?

Im Jahr 2016 wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert. Neben Einbrüchen in Einfamilienhäusern dringen Einbrecher in Mehrfamilienhäusern häufig in die unten gelegenen Wohnungen über Balkon und Fenster sowie in die oberen Etagen ein, da dort weniger Bewohner vorbeikommen. Ein Großteil der Mietwohnungen ist weiterhin schlecht gegen Einbrüche geschützt. Laut des aktuellen Deloitte Property Index wohnen 54,3% der deutschen Bevölkerung zur Miete. Deshalb ist eine Klärung, wer für die Sicherheit in den vielen Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten trägt, sehr wichtig.

Über „Nicht bei mir!“
„Nicht bei mir!“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:

  • BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
  • Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
  • Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
  • Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Führt der Mieter fällige Schönheitsreparaturen nicht aus, obwohl er dazu wirksam verpflichtet wurde, oder hat er die Mietsache beschädigt und weigert sich der Mieter diese Schäden zu beseitigen, sind Sie als Vermieter berechtigt, die Arbeiten in Auftrag zu geben...
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