Datenschutz bei Wohnungssuche mangelhaft

Mieterbund fordert bundesweite Kontrollen der Wohnungswirtschaft und der Online-Portale

Bei der Wohnungssuche, insbesondere in Ballungsgebieten, werden von Mietinteressenten oftmals wesentlich mehr Daten abgefragt als erforderlich sind. Damit wird massiv gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen, so das Ergebnis einer Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen.

Wie viele Informationen darf ein Verwalter von einem Mietinteressenten abfragen?
Wie viele Informationen darf ein Verwalter von einem Mietinteressenten abfragen?

Viele Mietinteressenten werden genötigt, umfassende Auskunft über sich zu erteilen. Aufgrund der Wohnungsknappheit werden die geforderten Auskünfte erteilt, weil Interessenten ansonsten keine Chance auf die Anmietung der Wohnung haben.
 
Der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßt die Untersuchung und fordert die Kontrolle von Wohnungsangeboten.

Insbesondere geht es um folgende Punkte:
- Eine Mieterselbstauskunft muss der Interessent erst ausfüllen, wenn nach erfolgter Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht.
- Kontaktdaten aus vorangegangenen Mietverhältnissen dürfen nicht abgefragt werden.
- Fragen zum Familienstand, zum Geburtstag sowie zum Verwandtschaftsverhältnis der zum Haushalt gehörenden Kinder und sonstige Angehörige sind nicht erforderlich und unzulässig.
- Fragen nach der Dauer der beruflichen Beschäftigung sind unzulässig.
- Die undifferenzierte Forderung nach Vorlage einer „Schufa-Auskunft“ oder „Schufa-Selbstauskunft“ oder einer ähnlichen Bonitätsauskunft ist unzulässig. Erst wenn der Abschluss des Mietvertrages unmittelbar bevorsteht, dürfen Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien erfragt und die Vorlage einer Bonitätsauskunft verlangt werden.
- Eine Kopie des Personalausweises darf ebenfalls nicht gefordert werden.

Webinar "Datenschutz in Immobilienverwaltungsunternehmen"

Die Fachzeitschrift "IVV immobilien vermieten & verwalten" bietet zu diesem Thema am 26. Juni 2017 ein umfassendes Webinar an.
Informieren Sie sich und werden sicher im Umgang mit Daten von Mietern und Eigentümern.

Viele Verwalter treffen wenige Vorkehrungen, damit diese persönlichen Daten nicht in falsche Hände geraten. Sie dürfen z. B. nicht einfach an Dritte weitergegeben werden. Das ruft immer wieder die Aufsichtsbehörden auf den Plan.

Der Referent Reinhold Okon, externer Datenschutzbeauftragter des BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V.) und vielen Hausverwaltungen, zeigt anhand verschiedenster Beispiele aus der Praxis, wie wichtig es ist, den Datenschutz im Unternehmen richtig anzuwenden.

Schwerpunkte der Webinars:

•    Wie sicher ist mein Unternehmen? Datensicherheit ist nicht gleich Datenschutz
•    Der Verwalter steht im Visier der Aufsichtsbehörden. Warum?
•    Hier wurde ein Bußgeld verhängt. Fälle aus der Praxis
•    Hausmeister, Handwerker und…? Wer darf denn nun Daten bekommen?
•    Die Eigentümerliste. Eine Selbstverständlichkeit, die bußgeldbewährt sein kann
•    Die Website des Verwalters. Ein gefundenes Fressen für die Aufsichtsbehörde
•    Die Pflicht zu prüfen, mit wem der Verwalter zusammenarbeitet
•    Pflichten und Optionen beim Datenschutz im Unternehmen

Moderiert wird das Webinar von Thomas Engelbrecht, Chefredakteur der Zeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten.

Weitere Information und Anmeldung

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