Mieterhöhungen mit Mietspiegeln
Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht.
BGH
Aktenzeichen:
VIII ZR 276/08
Urteil vom:
30. September 2009
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mieterhöhung 


































