Mieterkaution vom Vermögen getrennt
Der Vermieter von Wohnraum muss laut Gesetz eine an ihn gezahlte Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Sonderkonto anlegen.
Hält er sich nicht daran, riskiert er eine strafrechtliche Verfolgung wegen Untreuer, falls er insolvent wird und die Kaution nach dem Auszug der Mieter nicht zurückzahlen kann.
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietrecht 





































