Mieterstrom wird Gesetz
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Möglichkeiten für Mieter und Vermieter verbessern, im Wohngebäude erzeugten erneuerbaren Strom günstig zu beziehen und damit die Energiewende zu unterstützen. Für Vermieter lohnt es sich mit diesem Gesetz zukünftig stärker, diesen Strom an die Mieter des Hauses zu verkaufen, was bislang nur selten wirtschaftlich war.
Das Mieterstromgesetz wird laut Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich einen Zuschlag für Mieterstrom von zwischen 2,21 bis 3,81 ct/kWh ermöglichen. Überschüssige Elektrizität wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist und vergütet. Insgesamt wird nach dem Gesetz der Zuschlag nur bis zu einer jährlichen Ausbauleistung von 500 MW gewährt.
Gewerbesteuerproblematik für Wohnungsunternehmen besteht weiterhin
Doch nach Ansicht des GdW besteht eine Hürde nach wie vor: Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden weiterhin gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen fordert deshalb Korrektur des Gewerbesteuergesetzes.
Dr. Tim Meyer, Vorstand des Öko-Energieversorgers NATURSTROM AG begrüßte erwartungsgemäß das neue Gesetz: „Das verabschiedete Mieterstromgesetz ist ein Bekenntnis zur Energiewende für alle."
Immerhin rund 3,8 Millionen Mieterhaushalte könnten kostengünstigen Solarstrom vom Dach beziehen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine aktuelle Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) sieht diese Möglichkeit sogar für fast doppelt so viele Mieterhaushalte.
Der Energieversorger Polarstern weist darauf hin, dass wegen der hohen Netzentgelte und dem niedrigeren Durchschnittseinkommen Mieterstrom-Projekte besonders in den östlichen Bundesländern ein großes Potenzial hätten. „Mieterstrom ist gleichermaßen für Mieter und Vermieter umso attraktiver, je weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss (= Autarkiegrad) und je weniger Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, weil er vor Ort nicht verbraucht wird (= Direktverbrauch)“, erklärt Polarstern-Geschäftsführer Florian Henle.
Welche Anlagentechnik genau in die Gebäude eingebracht werden kann, das hängt stark vom Gebäude selbst ab sowie von der Nutzungs- beziehungsweise Haushaltsstruktur.
► Neues Mieterstromgesetz: Kontroverse Reaktionen (Mai 2017)