Mietpreisbremse kommt in Brandenburg

Zum 1. Januar 2016 wird in 31 Kommunen im Land Brandenburg die Mietpreisbremse eingeführt. Damit darf künftig die Miete bei einer Neuvermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Kabinett versucht mit der Neuregelung den angespannten Wohnungsmarkt im Einzugsgebiet von Berlin zu regulieren.

FOTOLIA/BLUEDESIGN/O.BOEHMER
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Von der Regelung ausgenommen sind Neubauwohnungen bei Erstvermietung oder Wohnung nach umfassender Modernisierung. Vor Brandenburg hatten bereits Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin die Mietpreisbremse beschlossen. Außerdem gilt der Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken – auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet.

In diesen 31 Kommunen gilt ab Januar 2016 die Mietpreisbremse:
Potsdam, Ahrensfelde, Bernau, Panketal,Werneuchen, Eichwalde, Königs Wusterhausen,  Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen, Dallgow-Döberlitz, Falkensee, Hoppegarten, Neuenhagen, Petershagen/Eggersdorf, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Oranienburg Mühlenbecker Land, Velten, Erkner, Schöneiche, Kleinmachnow, Nuthetal, Teltow, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf.
 

Das Immobilienportal Immowelt.de hat die Mietpreise in sechs betroffenen Kommunen im Bundesland Brandenburg exemplarisch untersucht. Demnach kosten in Potsdam Mietimmobilien aktuell 9 Euro pro Quadratmeter, 2010 waren es mit 7,80 Euro noch 15 Prozent weniger.

Die Mieten in den 6 untersuchten Städten im Überblick:

Stadt

Miete 2010 (pro m²)

Miete 2015 (pro m²)

Veränderung

Oranienburg

5,80 Euro

8,00 Euro

38%

Teltow

7,40 Euro

9,40 Euro

27%

Bernau

6,10 Euro

7,20 Euro

18%

Potsdam

7,80 Euro

9,00 Euro

15%

Falkensee

7,20 Euro

8,30 Euro

15%

Hennigsdorf

6,70 Euro

7,00 Euro

4%

Quelle: Immowelt.de

UPDATE April 2020

Das Land Brandenburg verlängert die seit 2016 geltende Mietpreisbremse. Die Landesregierung hat eine neue Verordnung aufgesetzt, die rückwirkend zum 1. Januar 2021 greift. Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde durch das Landeskabinett beschlossen und hat vorerst eine Laufzeit von fünf Jahren. 

Die neue Verordnung mit Begründung finden Sie im Internet unter:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8079

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