Mietrechtsurteile

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Mietrechtsurteile: 1 - 7 von 2072

Die Schriftform für die Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist gewahrt, wenn dem Vertrag ein Angebot über ein Honorar vorausgeht, das mit einem Prozentsatz von 2,65 der anrechenbaren Kosten errechnet wird, und der Vertrag sodann, ohne dass der Prozentsatz von 2,65 nochmals erwähnt wird, dieses Honorar als Berechnungshonorar vorsieht.

Die Nichtgeltendmachung von Mietnebenkosten bei Wohnraumüberlassung durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist damit lohnsteuerpflichtig.

Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verstößt auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip.

Ein schleimiger Film in der Trinkwasserleitung ist in einer Mietwohnung kein Mangel. Der sogenannte Biofilm wird von Hygieneinstituten als nicht gesundheitsschädlich eingestuft.

Tauschen nahestehende Familienmitglieder ihre Eigentumswohnungen untereinander aus und vermieten sie sich die Wohnungen anschließend gegenseitig, können die steuerlichen Vorteile einer Vermietung wegen Missbrauchs versagt werden.

1.) Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Ein Wohnraummietvertrag ist wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage anzupassen, wenn sich die vom Vermieter einseitig nach §§ 10, 8a WoBindG vorgenommenen Mieterhöhungen nach langjähriger Mietdauer deswegen als unwirksam erweisen, weil die Wohnung entgegen der Übereinstimmung der Vorstellung der Parteien bei Vertragsschuss mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (hier: § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) nicht der Preisbindung unterliegt.

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