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Mietrechtsurteile

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Mietrechtsurteile

Mit Hilfe der „enthält“-Suchfunktion, haben Sie die Möglichkeit gezielt nach dem entsprechendem Mietrechtsurteil zu suchen.

Urteile, die Sie nur einem bestimmten Oberbegriff wie z. B. Betriebskosten zuordnen, können Sie sich einfach durch die Kategoriesuche anzeigen lassen.

Diese Datenbank enthält die Urteile der Printausgaben der Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten und sämtliche Urteilskommentierungen „Rechtsprechung KOMPAKT“ ab 2010 und wird ständig erweitert.
Sollten Sie hier noch nicht fündig werden, dann nutzen Sie die allgemeine Suchfunktion.

Format: 2012-02-04
Format: 2012-02-04
Mietrechtsurteile: 1 - 7 von 2195

a) Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter.

a) Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung - vor Ablauf der Abrechnungsfrist - erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage des Mieters.

Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung davon abhängt, dass ein Nachbar die Mitnutzung seiner Leitungen auf freiwilliger Basis (weiterhin) gestattet, ist mit einem Fehler behaftet.

Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.

1. Ein zur Unwirksamkeit einer Formularklausel führender so genannte Summierungseffekt aufgrund des Zusammentreffens zweier - jeweils für sich genommen - unbedenklicher Klauseln kann auch dann vorliegen, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart worden ist.

2. Ist in einer derartigen Kostellation die Pflicht zur Übernahme von Schönheitsreparaturen formularvertraglich vereinbart und eine zusätzliche Endrenovierungspflicht individualvertraglich, führt dies gem. § 139 BGB zur Unwirksamkeit der gesamten Regelung.

Ist bei Mietvertragsabschluss offensichtlich, dass ein Nachbargrundstück in Zukunft bebaut wird, stellt der mit der Bebauung einhergehende Lärm keinen Mangel der Mietsache dar.

Eine einstweilige Verfügung eines Wohnungseigentümers gegen den Wohnungsverwalter auf Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung ist nur bei zu erwartenden unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schäden möglich.

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Über die Zeitschrift

Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.