Als es in einem Mehrfamilienhaus schon kurz nach dem Einzug der Betroffenen zu massiven Streitigkeiten mit den Nachbarn gekommen war, kündigte die Vermieterin zwei Monate später wieder das Mietverhältnis und bekam Recht.
Die gerichtliche Beweisaufnahme ergab, dass die Randalierer ihre Mitbewohner sogar noch nach der Kündigung aufs übelste beschimpft und nächtelang mit ihrem Lärm traktiert hatten. Eine Abmahnung hielten die Richter in diesem extremen Fall ausnahmsweise für überflüssig, da dieses Verhalten nur den Schluss zuließ, dass die Beleidigungen und Exzesse offenbar weitergehen würden.
Redaktion (allg.)
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