Durchfahrt dulden

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Kommt man mit dem Auto an ein Anwesen offenbar nur heran, wenn man eine über das benachbarte Grundstück verlaufende private Zufahrt benutzt, so darf man das auch tun.

Der betroffene Nachbar muss diese Fremdnutzung seiner Privatstraße zur Anfahrt an das Wohnhaus dulden. Allerdings hat der Straßen- und Grundstückseigentümer dabei Anspruch auf anteilige Unterhaltungskosten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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