Fiskus beteiligte sich nicht an Möbelzwischenlagerung

Von Arbeitnehmern wird viel Flexibilität erwartet. Sie sollen in Zeiten der Globalisierung notfalls auch bereit sein, ihren Einsatzort zu wechseln und möglicherweise vorübergehend ins Ausland zu gehen. Doch nicht immer hilft ihnen dabei der Fiskus.

Die Kosten für die Zwischenlagerung von Möbeln können nicht ohne weiteres steuerlich geltend gemacht werden.

1167
Bild: mrmohock/stock.adobe.com
Bild: mrmohock/stock.adobe.com

Aus dem Tatbestand

Ein Ehepaar verließ Deutschland für zwei Jahre, um in Großbritannien zu arbeiten. Weil die vorhandenen Elektrogeräte dort nicht nutzbar waren, wurden diese und zudem einiges Mobiliar, das am neuen Wohnort nicht gebraucht wurde, gegen Gebühr zwischengelagert.

Insgesamt fielen rund 1.300 Euro dafür an. Diese Summe wollten die „Auswanderer“ in ihrer Steuererklärung geltend machen, denn schließlich habe das ja unmittelbar mit ihrem beruflich bedingten Umzug und der späteren Rückkehr in die Heimat zu tun.

Aus den Entscheidungsgründen

Die zuständigen Finanzrichter wollten aber die Lagerungskosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung
anerkennen. Sie stellten in ihrem schriftlichen Urteil fest: „Dass die Geräte zeitweise nicht am Hauptwohnsitz England genutzt werden konnten oder den Klägern ein Transport nach England zu aufwändig war, beruht auf einer fehlgeschlagenen Konsumentscheidung
bzw. den selbstbestimmten privaten Entscheidungen, einerseits den Wohnsitz und den Arbeitsort zu verlagern und im Übrigen die Möbel nicht zu veräußern oder mitzunehmen. Es lag kein unabwendbares Ereignis zu Grunde (…).“

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Gericht: Finanzgericht München
Aktenzeichen: 8 K 461/10
Urteil vom: 11.05.2010

Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fiskus beteiligte sich nicht an Möbelzwischenlagerung
5.7.2023
Bilanz Spar- und Bauverein eG Dortmund
Das Geschäftsjahr 2022 schloss die Spar- und Bauverein eG Dortmund mit dem höchsten Jahresüberschuss seit ihrer Gründung vor 130 Jahren ab: 5,71 Millionen Euro.
1.4.2021
Homeoffice in der Immobilienverwaltung (Teil 3)
Für das produktive Arbeiten im Homeoffice hat die Immobilienverwaltung Vorteile, deren Mitarbeiter über Notebooks statt nur Desktop-PCs verfügen. In der Pandemie wird die Flexibilität sehr geschätzt.
6.12.2022
Trotz Homeoffice eine chancenreiche Assetklasse
Corona hat die Büroarbeitswelt durcheinandergewürfelt. Und dennoch: Mit den Wünschen der Beschäftigten im Blick und mehr Flexibilität – auch von der Politik – bleibt die Büroimmobilie langfristig ein...
1.4.2022
Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz.
30.5.2022
Klimawandel und Infrastruktur
Der Klimawandel bleibt auf Jahre hinaus die größte Herausforderung – nicht nur global, sondern auch lokal in den Kommunen. Zu diesem Ergebnis kommt die ProjektStadt. eine Marke der Unternehmensgruppe...
4.3.2024
Interview mit CEO der ZEBAU Hamburg
Peter-M. Friemert, Geschäftsführer des Zentrums für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH (ZEBAU Hamburg), fordert mehr Verlässlichkeit in der Politik, mehr Handlungsfreiheit durch eine...