Vermieter von Wohnraum müssen die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums an den Mieter senden, da die Ansprüche sonst verfallen.
Die Absichten des Gesetzgebers, mit der Frist den Mieter zu schützen und Druck auf den Vermieter auszuüben, können nicht auf Mietverhältnisse im gewerblichen Bereich übertragen werden.
Redaktion (allg.)
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