Handwerkerleistungen

1167
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com

Ein Ehepaar beantragte in der Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen. Dazu führte es aus, dass der Handwerker wegen schlechter Erfahrungen mit der Zahlungsmoral auf Barzahlung bestanden habe und der Erhalt der Barzahlung auf dessen Rechnung bestätigt worden sei. Finanzamt und Gericht versagten die Steuerermäßigung unter Hinweis auf die Barzahlung. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung durch Beleg des Kreditinstituts nachweist.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Handwerkerleistungen
2.2.2024
Steuern
Mieter können auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, wenn sie die Verträge nicht selbst abgeschlossen haben. Vielmehr genügt es im...
1.4.2022
Steuerermäßigung
14.3.2024
Steuern sparen
Mit der vermietung einer Immobilie an Angehörige können die Vermietenden Steuern sparen. Aber Achtung: Die Miete sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Um im vollen Umfang Ausgaben für das...
26.10.2023
Gebäudeeffizienz durch Digitalisierung
Es ist offiziell: Mit der Smart-Heating-Lösung, die KALO für die Reduzierung des Gebäudeenergieverbrauchs im Angebot hat, lässt sich auch der gesetzlich geforderte hydraulische Abgleich durchführen...