Kein Anrecht auf Ersatz

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Bild: sebra/stock.adobe.com
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Übernimmt ein Verwalter die Abrechnung der Nebenkosten für eine Wohneigentumsanlage und gerät dabei in Verzug, wird er deshalb nicht unbedingt schadenersatzpflichtig. Ein Wohnungseigentümer verklagte seinen Verwalter auf Schadenersatz, der mit den Abrechnungen zwei Jahre in Verzug war - allerdings ohne Erfolg. Der Eigentümer hätte die Außenstände beizeiten anmahnen müssen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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