Keine Zusatzfrist
Ist ein Mieter, der gegen andere Mieter in dem Haus tätlich geworden war, zur Räumung der Wohnung verpflichtet worden, so kann er, wenn er auch in der nächsten Instanz unterliegt, keine zusätzliche Räumungsfrist zugebilligt bekommen. Dies zum einen mit Blick darauf, dass er sich lange auf die Tatsache, die Wohnung verlassen zu müssen, vorbereiten konnte, und zum anderen, wenn er dem Gericht keine intensiven Bemühungen um eine angemessene Ersatzwohnung nachweisen kann
Redaktion (allg.)
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