Schlafzimmer in Rot
Streicht der Mieter sein Schlafzimmer voll in kräftigem Rot an, ist dies so ungewöhnlich (und vom Nachmieter wahrscheinlich unerwünscht), dass er verpflichtet ist, beim Auszug das Zimmer erneut zu streichen. Dagegen stellt es einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar, wenn Mieter im Kinderzimmer eine Tapete mit Sternchen-Muster verkleben. Hier muss beim Auszug nicht zwingend renoviert werden
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