Schwein gehabt

1167
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Ein Mieter hielt ein Schwein in seiner Wohnung. Vergeblich versuchte der Vermieter den vierbeinigen Untermieter aus der Wohnung zu klagen.

Schnitzel, wie der Mieter seinen borstigen Mitbewohner liebevoll nannte, durfte trotz Klage bleiben.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Schwein gehabt
2.2.2024
Steuern
Mieter können auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, wenn sie die Verträge nicht selbst abgeschlossen haben. Vielmehr genügt es im...
23.2.2023
Gewerbe kontra Nachbarn
4.3.2024
Miet-Recht
Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben.
25.10.2021
Interview
Interview mit Dr. Daniel Graske, Rechtsanwalt und Salary Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei TaylorWessing und spezialisiert auf die Beratung von nationalen und internationalen...
26.10.2023
Digitalisierung auf der Baustelle
Die Abläufe auf Baustellen sind seit Jahrzehnten gleich. Was auf Papier gezeichnet wurde, wird per Hand montiert. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz ändern das radikal.
6.11.2023
Landeseigene Unternehmen in finanzieller Zwickmühle
Rund 6.000 Wohnungen haben die sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften im Jahr 2022 fertiggestellt. Nach dem Willen des Senats sollen sie ihre Neubauaktivitäten trotz schwieriger...