Tür-auf-Tür-zu ist Mieter nicht zumutbar

Der Eigentümer einer Wohnung darf von seinen Mietern erwarten, dass sie alles Zumutbare unternehmen, um das Entstehen von Schimmel in der Immobilie zu verhindern. Dazu zählt zum Beispiel das regelmäßige Lüften. Nicht zumutbar ist es hingegen, wenn ein Mieter in der Nacht seine Schlafzimmertür geöffnet lassen soll, um einen dauerhaften Luftdurchzug zu ermöglichen.

1167
Bild: Hans12/stock.adobe.com
Bild: Hans12/stock.adobe.com

Aus dem Tatbestand

In einer Mietwohnung hatte sich Schimmel gebildet, dessen Beseitigung in aller Regel aufwändig und teuer ist. Eigentümer und Mieter stritten sich darum, wer denn für den Schaden verantwortlich sei. Der Eigentümer verwies darauf, er habe ein Merkblatt zum richtigen Heizen und Lüften verteilt. Der Mieter führte an, er habe sich korrekt verhalten, die Raumtemperatur bei 20 bis 22 Grad Celsius gehalten und mehrfach am Tag stoßgelüftet. Ein Gutachter stellte fest, dass die nachts geschlossene Schafzimmertür verantwortlich für das Entstehen der Feuchtigkeit gewesen sei. Nun musste die Justiz entscheiden, ob man vom Mieter hätte verlangen dürfen, dass er bei offener Tür schläft.

Aus den Entscheidungsgründen

Die Richter des Landgerichts Bochum verneinten das. Es sei kein übliches, von einem durchschnittlichen Mieter zu erwartendes Verhalten, aus Lüftungsgründen nachts die Schlafzimmertür nicht zu schließen. Deswegen müsse der Eigentümer für die Beseitigung des Schimmels aufkommen und könne die Kosten nicht an den Mieter weiterreichen.

Sie besitzen eine vermietet Eigentumswohnung in die Sie selbst oder ein naher Angehöriger einziehen möchte? Dann bleibt nur die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Diese ist jedoch nicht ganz einfach. Das Gesetz gestattet eine Eigenbedarfskündigung nur unter ganz...

Gericht: LG Bochum
Aktenzeichen: I-11 S 33/16
Urteil vom: 19.07.2016

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Tür-auf-Tür-zu ist Mieter nicht zumutbar
20.10.2022
Pilotprojekt zum nachhaltigen Bauen
Zurück zu den ursprünglichen Baustoffen und Abrüstung in der Haustechnik – nach diesen Prinzipien werden im Berliner Stadtteil Alt-Britz ein Holz-Lehm-Haus und ein Ziegel-Holz-Haus errichtet. In den...
4.5.2021
Wohnungsbau mit „Carbon Due Dilligence“
CO2-arme Baustoffe werden bisher nicht gefördert, generell gibt es kaum Vorgaben zum Baumaterial. Projektentwickler Arcadis erklärt, warum es sich trotzdem lohnt, schon jetzt auf eine ganzheitliche...
25.10.2021
Interview: Rauchwarnmelder sind häufig nicht betriebsbereit
Wenn Rauchwarnmelder aufgrund eines Defektes wochenlang nicht in Betrieb sind, stellt sich die Frage, wer eigentlich in der Haftung steht, wenn sich in diesem Zeitraum Gefahren für Leib und Leben der...
4.10.2023
Miet-Recht
Wer hat es nicht schon mal erlebt, dass er einen ganzen Sommertag lang im Garten oder auch innerhalb des Hauses durch laute Geräusche um seine Ruhe gebracht wurde? Manchmal ist das so störend, dass...
28.1.2022
Energetische Sanierung und Nachverdichtung
Die Nachverdichtung in wachsenden Stadtgebieten lohnt sich. Im Rosenheimer Ortsteil Fürstätt wurden mehrere vierstöckige Bauten mit Holz-Elementen um ein fünftes Geschoss erhöht und so neuer Wohnraum...
3.4.2024
GEWOBAU Erlangen setzt auf chemiefreie Technik
Chemiefreie Kalkschutzverfahren in Hartwassergebieten bieten Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen einige Vorteile gegenüber dem Betrieb von Enthärtungsanlagen: Geringe Betriebskosten, weil kein...