Ein Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, den Arbeitgeber eines Mieters nach einer eventuell bestehenden Lohnpfändung zu fragen. Nach Überzeugung des Gerichts macht sich der Arbeitgeber sogar schadenersatzpflichtig, wenn er die Frage unrichtig beantwortet. Allerdings geht der Vermieter leer aus, wenn er den Mietvertrag dann nicht unverzüglich kündigt.
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