Aus dem Tatbestand
Im entschiedenen Fall waren in einem Neubau die Schlafzimmer in einzelnen Wohnungen zu hellhörig, weil die verwendeten Ziegel ungünstige Schwingungseigenschaften hatten. Der Mangel am gemeinschaftlichen Eigentum konnte nicht beseitigt werden, da die angebotene nachträgliche Schalldämmung des Bauträgers zu einer Verkleinerung der Räume geführt hätte.
Die Eigentümer von drei Wohnungen verklagten daher den Bauträger, ihnen einen Ausgleich für die Mängel zu zahlen.
Aus den Entscheidungsgründen
Das Gericht entschied, dass die betroffenen Eigentümer auch ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer berechtigt seien, vom Bauträger einen Ausgleich für den geringeren Wert ihrer Wohnungen zu verlangen.
Quelle: Wüstenrot Bausparkasse
Gericht: OLG München
Aktenzeichen: 9 U 4327/15
Urteil vom: 23.08.2016
Redaktion (allg.)
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