Mietspiegel auch für Einfamilienhaus
Vermieter, die Mieterhöhungen für Mieter im Einfamilienhaus durchsetzen wollen, dürfen dafür den Mietspiegel für Mehrfamilienhäuser als Begründung verwenden. Diese bislang umstrittene Rechtsfrage wurde jetzt vom Bundesgerichtshof vermieterfreundlich entschieden.
Begründung der Richter: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind in der Regel billiger als gemietete Einfamilienhäuser. Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter die günstigeren Quadratmeterpreise in Mehrfamilienhäusern als Vergleichsmieten heranzieht. Im konkreten Fall hatte die geschiedene Frau zusammen mit den gemeinsamen Kindern im Einfamilienhaus des Ex-Mannes gewohnt. Als der die Miete geringfügig erhöhte und sich auf den Mietspiegel der Stadt Krefeld bezog, widersprach die Ex-Frau der Mieterhöhung mit der Begründung, der Mietspiegel beziehe sich auf Mehrfamilienhäuser und nicht auf Einfamilienhäuser. Dem widersprach der BGH und erklärte die Mieterhöhung des Ex-Mannes für wirksam.
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe VIII ZR 58/08)



































