Mietspiegel
Ein Mietspiegel für Mietwohnungen gilt auch nur für solche. Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern können sich deshalb nicht auf die ortsüblichen Mieten für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern berufen. Eine Mieterhöhung lässt sich so nicht begründen.
Zum Urteilstext (LG Krefeld 2 S 40/07)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































