Nachträge wegen Bauzeitverlängerung
Zeit ist Geld, auch auf der Baustelle. Verlängert sich die Bauzeit, steigen automatisch die Kosten der Baufirma. Bei immer knapper kalkulierten Preisen können diese Mehrkosten nicht mehr ohne weiteres aufgefangen werden. Liegen die Ursachen der Bauzeitverlängerung beim Auftraggeber, hat die Baufirma Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt dies auch für verspätete oder mangelhaft erstellte Vorunternehmerleistungen. Der Bauherr - auch der öffentliche - muss sich deshalb in verstärktem Maße mit diesen schwierigen Ansprüchen auseinandersetzen und wissen, welche Kosten er ersetzen muss.
Ziel der Veranstaltung ist es, die rechtlichen Anforderungen eines Anspruchs wegen Bauzeitverlängerung aufzuzeigen. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Einzelprobleme (verlängerte Gerätevorhaltung, Bauleitung, Lohn- und Materialkosten usw.) erörtert und Hilfen gegeben, wie ein derartiger Nachtrag aufgestellt bzw. geprüft werden kann. Auch auf die Verantwortung des Architekten/Ingenieurs für Verzögerungen aus seinem Bereich (Planung, Bauleitung) wird eingegangen.
SSB Spezial Seminare Bau GmbH
Stolberger Str. 84
50933 Köln



































