Nachzahlungsanspruch nach Ablauf der Abrechnungsfrist
Eine nachträglich erhöhte Grundsteuer kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Die Verjährung des Nachzahlungsanspruches beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Nebenkostenabrechnung dem Mieter zugeht.
(Leitsatz des Bearbeiters)
LG
Düsseldorf
Aktenzeichen:
23 S 430/09
Urteil vom:
22. September 2010
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Betriebskosten 





































