Neue Berechnung des Abwassers
Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung verstößt auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip.
VG
Mannheim
Aktenzeichen:
2 S 2938/08
Urteil vom:
11. März 2010
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Betriebskosten 


































