Neue Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge - Mehr Fragen als Antworten?
Mit der Neufassung der BetrSichV ergeben sich für Betreiber von Aufzügen zahlreiche Neuerungen: Modernisierungen und moderne Notrufsysteme werden Pflicht, Aufzüge vor Inbetriebnahme strenger geprüft. Doch obwohl die neuen Bestimmungen bereits seit Juni 2015 gelten, herrscht vielerorts nach wie vor Unsicherheit.
So gelten seit Inkrafttreten der novellierten BetrSichV Aufzugbetreiber in der Regel als Arbeitgeber. Was hat es mit dem Notfallplan auf sich? Brauchen Betreiber in Zukunft eine "Gefährdungsbeurteilung"? Viele Antworten hängen vom Einzelfall ab.
Während der KONE-Roadshow werden vier Aufzugexperten Rede und Antwort zu Fragen rund um die neue BetrSichV stehen. Nach einer Einleitung in die Thematik werden die Auswirkungen der BetrSichV auf die Betreiber anhand von Beispielen aus der Praxis erörtert. Im Anschluss daran können sich Aufzugbetreiber individuell beraten lassen.
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Termine und Orte im Überblick:
22.02.2016 Düsseldorf
23.02.2016 Frankfurt
24.02.2016 Saarbrücken
25.02.2016 Heidelberg
29.02.2016 Bremen
01.03.2016 Köln
02.03.2016 Bietigheim-Bissingen
03.03.2016 Singen am Hohentwiel
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