Neues Effizienzlabel: Kennzeichnungspflicht für alte Heizungen
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Heizgeräte, die bereits seit über 15 Jahren ihren Dienst tun. Es müssen Heizkessel bis zu einer Leistung von 400 kW bewertet werden. Hauseigentümer mit einem entsprechenden Gerät erhalten das Label automatisch bei der nächsten Prüfung ihrer Anlage durch den Bezirksschornsteinfeger. Kosten entstehen den Eigentümern nicht.
Für das Etikett wird die gleiche Farb- und Buchstabenskala genutzt wie beim EU-Effizienzlabel, mit dem Haushaltsgeräte und seit 2015 auch neue Heizgeräte gekennzeichnet werden. Die Klasse E (dunkelrot) steht für mangelhafte Effizienz, die Klasse A++ (dunkelgrün) für bestmögliche Effizienz beim Heizen:
- Klassen C und D: Der Heizkessel ist veraltet und verbraucht zu viel Energie. Ein Austausch ist ratsam, um die jährlichen Heizkosten zu reduzieren.
- Klassen B und A: Der Heizkessel entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Eine Optimierung der gesamten Anlage kann den Energieverbrauch jedoch oftmals zusätzlich senken.
- Klassen A und A++: Das Heizgerät arbeitet bereits sehr effizient und/oder nutzt erneuerbare Energien. In diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf.
Geld vom Staat für die Heizungssanierung
Mit dem Energielabel möchte der Bund Besitzern alter Anlagen die Vorteile einer Sanierung aufzeigen. Darüber hinaus leistet der Staat auch konkrete finanzielle Hilfestellung: Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert den Einbau effizienter Heizungen und das Marktanreizprogramm (MAP) unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien. Seit August 2016 bezuschusst der Staat außerdem den Austausch von Heizungspumpen und den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen.
Weitere Informationen und Fördertöpfe unter www.intelligent-heizen.info
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