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Mietrechtsurteile

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Nießbrauch

Die Eheleute hatten zur Regelung ihrer Vermögensnachfolge eine gewerblich geprägte Personengesellschaft begründet. Das Gesellschaftskapital sollte von den Eheleuten durch Einbringung eines ihnen bis dahin zu hälftigem Miteigentum gehörenden bebauten Grundstücks sowie der damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten aufgebracht werden.

Gleichzeitig schlossen die Eltern mit den beiden Kindern einen weiteren Vertrag, wonach das Kapital in Anteile aufgespaltet und teilweise den Kindern im Wege der Schenkung übertragen wurde. Hierbei behielten sie sich u.a. einen lebenslänglichen Nießbrauch vor und ließen sich von ihren Kindern vorsorglich Stimmrechtsvollmachten zur Wahrung der Gesellschafterrechte der Kinder einräumen. Das war nun offensichtlich zu viel des Guten. Das Finanzamt setzte für die Schenkung den Grundstückswert abzüglich der bestehenden Belastungen an. Eine Steuerbefreiung gewährte es jedoch nicht. Das Gericht gab dem Finanzamt Recht.

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