Blei schleicht sich aus den Legierungen

Wasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt und wird umfassend geschützt: Hygienisch  einwandfrei muss es sein und ohne schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Daher sind negative Einflüsse jeglicher Art zu vermeiden – dazu gehört ganz besonders der Eintrag von Blei.

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Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins: Klares, hygienisch einwandfreies Trinkwasser muss für jeden Menschen gewährleistet sein. FOTO: AdobeStock/ gemenacom
Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins: Klares, hygienisch einwandfreies Trinkwasser muss für jeden Menschen gewährleistet sein. FOTO: AdobeStock/ gemenacom

Die Trinkwasserhygiene sowie die Einhaltung aller vorgeschriebenen Grenzwerte sind sensible, komplexe Themen und müssen bei Bauprojekten entsprechend gehandhabt werden. Um ein gutes und sicheres Ergebnis zu erzielen, ist eine Weichenstellung schon in der Planungsphase sinnvoll. Denn insbesondere der Verarbeiter, aber möglicherweise auch Bauherr und Planer, tragen die Verantwortung und können zur Rechenschaft gezogen werden.

Gründe für Qualitätseinbußen gibt es eine ganze Reihe:

  • die Art der Rohrleitungsinstallation,
  • Kontakt mit ungeeigneten Werkstoffen,
  • Stagnation in weniger genutzten Leitungsabschnitten oder
  • Erwärmung.

Werden diese Faktoren bei einer Trinkwasserinstallation außer Acht gelassen, kann das Wachstum von Bakterien gefördert werden. Diese sind zum Beispiel für Infektionen verantwortlich. Ein zentraler Punkt betrifft den Bleigehalt des Wassers – hier ist der genaue Blick auf den Grenzwert von Bedeutung.
Die folgenden Hinweise rund um die Trinkwasserqualität helfen dabei, eine hochwertige, auf Sicherheit und Nachhaltigkeit ausgelegte Installation herzustellen. Immerhin muss sie für eine kalkulierte Lebensdauer von 50 Jahren den funktionalen Anforderungen entsprechen.

Neu gleich bleifrei?

Bei neu errichteten Gebäuden könnte leicht der Eindruck entstehen, die installierten Systeme für Trinkwasser seien per se bleifrei. Um es klar zu sagen: Dem ist nicht so. Klar ist, dass zu viel Blei eine Gesundheitsgefährdung verursacht, vor allem bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Zur Sicherung der Trinkwasserqualität wurde daher der Eintrag von Blei per EU-Richtlinie 98/93-EG auf 0,01 mg/l begrenzt. Mit der Trinkwasserverordnung ist dieser Grenzwert schon 2013 in Deutschland in Kraft getreten. Die Hälfte dieser Menge – also höchstens 0,005 mg/l – darf vom Wasserversorger eingeleitet werden. Der zweite Teil könnte rein rechnerisch von der häuslichen Installation eingetragen werden. Der Grenzwert von 0,01 mg/l bezieht sich also auf die Summe des gesamten Bleieintrags.
Alle wasserberührten Komponenten nach der Übergabe in das Gebäude – von Armaturen über Rohrverbindungen bis zu Wasserzählern – sowie die Zusammensetzung des Wassers können sich auf den Bleigehalt auswirken.

In der sogenannten UBA-Positivliste (Liste des Umweltbundesamtes) sind die zugelassenen metallischen Werkstoffe aufgeführt, die seit dem 10. April 2017 ausschließlich für Trinkwasserinstallationen zu verwenden sind. Die Liste wurde inzwischen viermal geändert, zuletzt am 21. November 2018. Diese metallischen Werkstoffe bilden die Grundlage für die Produkte, die letztendlich in den Gebäuden installiert werden. Nach dem aktuellen Stand enthält die Positivliste auch Werkstoffe, die minimal Blei enthalten, etwa als Legierungsbestandteil oder als unvermeidbares Begleitelement.

Drastische Konsequenzen

Daraus ergibt sich Folgendes: Selbst wenn ausschließlich die aus den zugelassenen Werkstoffen hergestellten Produkte installiert werden, kann es zu einer Grenzwertüberschreitung von 0,01 mg/l kommen. Dies könnte beispielsweise durch die Summe der eingebauten Komponenten geschehen. Wenn dies eintritt, darf das Wasser nicht mehr zum Trinken und zur Nahrungsmittelzubereitung genutzt werden. Es folgt dann die Suche nach den Ursachen und die Behebung – ein aufwendiger und womöglich kostenintensiver Prozess.
Derzeit wird über eine Verschärfung des Grenzwertes diskutiert. Das hätte zur Folge, dass die Menge Blei, die von sämtlichen Komponenten eingetragen werden darf, nochmals verringert wird. Würde sie weiterhin zur Hälfte auf die Hausinstallation entfallen, könnte sich die Blei-Problematik verschärfen.

Besser ganz ohne Blei

Dem lässt sich vorbeugen – durch die Wahl bleifreier Komponenten ab der Übergabestelle vom Wasserversorger zur häuslichen Installation. Zahlreiche Systemfittings aus bleifreier Siliziumbronze (CuSi) aus verschiedenen Serien stehen heute zur Verfügung. Da sie den unerwünschten Stoff nicht enthalten, geben sie auch nichts an das Trinkwasser ab. Dies wird bei einem Qualitätshersteller wie Sanha mit zahlreichen Zertifizierungen belegt. Auch die hochwertigen Komponenten aus Edelstahl eignen sich für bleifreie Installationen.
Weitere Materialeigenschaften
Neben dem Aspekt „bleifrei“ spielt auch die Materialqualität eine Rolle. Siliziumbronze ist äußerst beständig gegen Entzinkungs- und Spannungsrisskorrosion. Durch die äußerst reine Oberfläche und Entzinkungsbeständigkeit stellt beispielsweise die Fitting-Serie Purapress von Sanha eine sehr hygienische Premiumlösung dar. Durch die hohe Werkstoffdichte entsteht zudem keine Gussporosität. Werden die Komponenten fachgerecht installiert, entsteht eine hochwertige Trinkwasseranlage. Bei der Planung sind zudem noch weitere wichtige Aspekte zu bedenken.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...

Stagnationszeiten minimieren

Eine bedarfsgerechte Auslegung stellt sicher, dass bereits im normalen Betrieb ein ausreichender Wechsel des im System befindlichen Wassers stattfinden kann. Als Vorgabe nach VDI 6023 gilt, dass der Inhalt eines Trinkwassersystems spätestens nach 72 Stunden ausgetauscht sein muss. Voraussetzung hierfür ist eine exakte Rohrnetzberechnung, wobei die tatsächlichen Einzelwiderstände und eine dem Nutzerverhalten angepasste Gleichzeitigkeit zu berücksichtigen sind. Statt einer T-Installation werden die Entnahmestellen heute in Schleifenform angeschlossen. Regelmäßig genutzte Entnahmestellen lassen sich am Ende dieser Schleifeninstallation anordnen. Alternativ kann eine gesamte Stockwerksleitung als Ringleitung ausgeführt werden. Beide Installationsmethoden gewährleisten durch eine flexible und verbindungsarme Rohrverlegung eine hervorragende Wasserverteilung in den Stockwerksleitungen. Für den druckverlustarmen Einbau stehen u. a. strömungsgünstig konstruierte Bögen, T-Stücke und Gewindeanschlussteile, Wandwinkel bzw. Wandscheiben sowie Doppelwandscheiben aus Siliziumbronze und Edelstahl zur Verfügung.

Abstände und Dämmung

Die Temperaturen von Kalt- und Warmwasserleitungen sind durch fachgerechte Verlegung und Dämmung zu begrenzen, damit ein Bakterienwachstum verhindert wird. Als wichtige Maßnahmen gelten: genug Abstand der Kaltwasserleitungen zu wärmeführenden Installationen, keine Durchführungen durch Heizestriche sowie separate Schächte für Steigleitungen. Auf diese Weise wird garantiert, dass Kaltwasser maximal bis 25 °C erwärmt wird, Warmwasser nicht unter 55 °C.
Saubere Produkte – saubere Verarbeitung
Qualitätsorientierte Unternehmen stellen sicher, dass die wasserberührenden Teile nach der Herstellung sorgfältig geschützt werden. Die Rohre sind mit Verschlusskappen versehen und die Fittings hygienisch einwandfrei in Schutzbeutel verpackt. Die Kappen dürfen erst unmittelbar vor der Montage entfernt werden, ebenso werden die Fittings erst direkt vor ihrer Verarbeitung aus den Schutzbeuteln entnommen. Der Verarbeiter prüft alle Bauteile vor der Montage auf Sauberkeit. Im Falle von Montageunterbrechungen sind offene Leitungsenden sicher zu verschließen. Auf diese Weise dringen so wenig Schmutzpartikel und Nässe wie möglich in die Installation.

Dichtheitsprüfung und korrekte Übergabe

Eine Dichtheitsprüfung muss durchgeführt werden, ehe die Leitungen abschließend gedämmt und die Aussparungen geschlossen werden können. Zu guter Letzt sind Planer und Verarbeiter verpflichtet, eine Übergabe der Trinkwasserinstallation an den Betreiber vorzunehmen und ihn mit allen hygiene- und sicherheitsrelevanten Bedienungen der Anlage vertraut zu machen. Dann kann die Anlage für Trinkwasser dauerhaft so sicher betrieben werden, wie sie geplant, installiert und geprüft wurde.

Autorin: Marion Paul-Färber, LAST Waldecker PR

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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