DSGVO - Information an den Betroffenen - Führen von Akten zu Mitarbeitern - Information im laufenden Arbeitsverhältnis
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Im laufenden Arbeitsverhältnis werden in der Regel keine neuen personenbezogenen Daten erhoben. Um Klarheit und Vertrauen im Verhältnis zum Mitarbeiter zu schaffen, empfehlen wir, den Mitarbeiter über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einmalig zu informieren. Groß Rechtsanwälte www.gross.team haben dieses Informationsschreiben entwickelt. Das Informationsschreiben erhalten Sie in Excel, damit Sie es unkompliziert bearbeiten können. Die von Groß Rechtsanwälte gewählte Form wird der von der DSGVO geforderten Transparenz gerecht und hält die formalen Vorgaben der DSGVO ein. Außerdem ist diese Form dazu geeignet, Anpassungen schnell und unkompliziert vornehmen zu können. Groß Rechtsanwälte bieten Updates zu diesem Informationsschreiben und reagieren damit auf zukünftige Anforderungen der Datenschutzbehörden und auf mögliche Entscheidungen der Gerichte. Die Updates sind in den ersten 3 Monaten nach Erwerb kostenlos.