Ohne Trinkwasserversorgung
Verfügen Wohnhäuser nicht über die vorgeschriebene Wasserversorgung, dürfen sie die örtlichen Behörden mit sofortiger Wirkung räumen lassen.
In dem Fall wurden vom Gericht kurz zuvor einstweilige Anordnungsanträge der Immobilienbesitzerin zum Anschluss der Häuser an die öffentliche Wasserversorgung abgelehnt. Dem hätten zunächst eine ordnungsgemäße Instandsetzung der Trinkwasserversorgungsanlage und weitere erhebliche Sanierungsmaßnahmen im Elektrobereich zur Gewährleistung eines den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Brandschutzes vorangehen müssen. Das war aber trotz entsprechender Auflagen unterblieben.
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Immobilien 





































