Optische Mängel
Unter dem Mangelbegriff wird im Deutschen Recht das Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit verstanden. Gerade im Bauwesen stellt sich jedoch häufig die Frage, welche Beschaffenheit tatsächlich vereinbart war. Die Ursachen für diese Mehrdeutigkeiten sind vielfältiger Natur. Insbesondere auf dem Gebiet optisch anspruchsvoller Werkleistungen kommt es regelmäßig im Rahmen von Angebot und Abnahme zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der zugesicherten Beschaffenheit, welche nicht selten zu gravierenden juristischen Auseinandersetzungen führen.
Ziel des Seminars ist es, das Thema "Optische Mängel" mit seinen vielfältigen Facetten darzustellen und systematische Vorgehensweisen
vorzuschlagen, um mehr Rechtssicherheit im Rahmen der Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Abnahme derartiger Bauleistungen sicherzustellen und zu gewährleisten.
SSB Spezial Seminare Bau GmbH
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