Photovoltaik auf und im Dach zukünftig steuerlich gleich

Wie Tobias Romeis, Sprecher des Bundesfinanzministeriums, bestätigte, gelten von nun an auch dachintegrierte Anlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter und können somit über 20 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Bisher galten diese Anlagen als Teil der Gebäudehülle und unterlagen als solche der 30-jährigen Abschreibungsfrist. Der Hauptvorteil dieser Neuregelung: Besitzer einer dachintegrierten Anlage, die sich als Kleinunternehmer angemeldet haben, können die Anlage künftig zügiger abschreiben.

Photovoltaik-Anlage auf dem Dach
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach Photovoltaik-Anlage auf dem Dach
Darüber hinaus können sie in den Genuss weiterer steuerlicher Vergünstigungen kommen, wie beispielsweise des so genannten Investitionsabzugsbetrages, der bisher Aufdachsystemen vorbehalten war. Für detaillierte Informationen über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten empfiehlt es sich auf jeden Fall, Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen oder die Dienste eines versierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. „Für Neuanlagen tritt die Einstufung als bewegliche Wirtschaftsgüter sofort in Kraft, lediglich über die Behandlung von bereits installierten Anlagen besteht noch ein gewisser Klärungsbedarf“, so Romeis, der aber auch für Besitzer von Bestandsanlagen gute Chancen auf die Anwendung der neuen Regelung sieht.

Längst überfälliger Schritt
„Wir haben die völlig unverständliche Ungleichbehandlung von Auf- und Indachlösungen schon immer kritisiert und uns für deren Abschaffung eingesetzt. Deshalb begrüßen wir diese längst überfällige Entwicklung ausdrücklich“, freut sich Erich Rosenkranz, Vorstand der Roto Dach- und Solartechnologie über die Entscheidung in Berlin. Beim führenden Hersteller von dachintegrierten Solar- und Fenstersystemen verspricht man sich durch die Anwendung des verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitssatzes auf den Bereich der Photovoltaik einen deutlichen Schub für die optisch und bauphysikalisch überlegene Gebäudeintegration. Auch bisher gab es viele gute Gründe für Roto Sunroof, das dachintegrierte Solarsystem, in dem Photovoltaik, Solarthermie und Wohndachfenster kombiniert werden können – die Neuregelung aus dem Finanzministerium mache die Entscheidung aber sicher noch ein Stück leichter.

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