Der Fall: Als ein Mieter seine Wohnung bezogen hatte, bemerkte er, dass die Küchenwände wegen ihrer einfachen Gipsbeplankung nicht in der Lage waren, Schränke zu tragen. Wenn die Schränke überhaupt anzubringen gewesen wären, so wären sie doch nach kürzester Zeit herabgestürzt. Der Mieter betrachtete das als unzumutbar. Er forderte den Eigentümer auf, für stabilere Wände zu sorgen, was dieser allerdings verweigerte. Weil sich beide Parteien nicht einigen konnten, musste sich die Rechtsprechung mit der Angelegenheit befassen.
Das Urteil: Die Richter des Landgerichts Berlin stellten fest, dass es zum Mindestwohnstandard gehöre, in der Küche Schränke aufhängen zu können. Schließlich sei das nötig, um Küchenutensilien unterzubringen. Wenn das nicht der Fall sei, müsse man von einem Mangel der Mietsache sprechen. Die konkrete Lösung habe nicht der allgemeinen Verkehrsanschauung von der Nutzung einer Immobilie entsprochen.
Quelle: Infodienstes Recht und Steuern der LBS
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