Annahmefrist in notariellen Kaufverträgen
1. Die Klausel „An dieses Angebot hält sich der Käufer auf die Dauer von 4 Wochen von heute an gebunden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt nicht das Angebot, sondern nur die Bindung hieran. Die Annahme des Angebots kann solange erklärt werden, solange dem beurkundenden Notar gegenüber das Angebot nicht schriftlich widerrufen worden ist. Für die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses soll die Beurkundung der Annahmeerklärung ausreichen. Des Zuganges einer Ausfertigung der Annahmeerklärung beim Käufer bedarf es zur Wirksamkeit nicht.“ ist unwirksam. 2.
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