Ausnahmen vom Erfordernis der Verwalterzustimmung

Gericht: KG
Urteil vom: 20.05.2014
Aktenzeichen: 1 W 234/14
Stadt: Berlin

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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In der Teilungsvereinbarung vereinbarte Ausnahmen von der Verwalterzustimmung zur Veräußerung müssen dem Grundbuchamt durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden.

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